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Barbara Lieske
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Es handelt sich hierbei um eine webbasierte Telefonnummer nicht um eine Sonderrufnummer. Es enstehen nur die Kosten, die Sie bei ihrem Anbieter vereinbart haben.

 

Die Vorstandsmitglieder gehen einer hauptberuf-lichen Tätigkeit nach und setzen sich ehrenamtlich für den BVK-NRW e.V. ein. 

Wir bemühen uns, zeitnah auf Ihre Kontaktaufnahme zu reagieren.

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KG =     Kommunalgruppe

KTPP = Kindertagespflege-person/en

KTP =   Kindertagespflege

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SB =     Selbstbeteiligung
KK =     Krankenkasse

GKV =  gesetzl. Kranken- versicherung

BAG = Die Bundes­arbeits­gemein­schaft

 

MKFFI = Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration


Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Flyer.

→ Info-Flyer_BVK-NRW

 

Antwortschreiben von Wiebe Külper

Veröffentlicht am 24.03.2020

Ebenfalls hat Wiebe Külper (Lagezentrum COVID-19, Robert Koch-Institut) auf unsere Schreiben reagiert …

Sehr geehrte Frau Lieske,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Bedenken, die mit diesem Erlass einhergehen.

Die primäre Zuständigkeit für die Bewältigung von epidemisch bedeutsamen Lagen biologischen Ursprungs liegt in Deutschland bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Als zuständige Behörde trifft das die Gesundheitsamt die Anordnungen von Maßnahmen zur Abwendung von drohenden Gefahren durch übertragbare Krankheiten (§§ 25 und 27-31 ff IfSG).

Das Robert Koch-Institut berät das Bundesgesundheitsministerium und auf Anfrage weitere Bundesministerien sowie die Bundesländer fachlich und bietet ihnen Unterstützung bei der fachlichen Koordinierung von Ermittlungen und Maßnahmen an. Beschluss und Umsetzung von Maßnahmen obliegen den zuständigen Ämtern und Behörden vor Ort.

Daher würde ich Sie bitten bzw. Ihnen Empfehlen Ihre Frage und Anmerkungen an die zuständige Behörde, das heißt an das Ministerium für Kindern, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zu richten.

Hintergrund dieser Regelung mag unter anderem sein, dass die Personen aus systemrelevanten Berufen häufig (leider) weniger verdienen als Personen aus nicht systemrelevanten Berufen. Und die Regelung, dass beide Personen systemrelevante Berufe ausüben müssen dazu führen würde, dass aufgrund finanzieller Aspekte dann die Person aus dem systemrelevanten Beruf zu Hause bleibt, um nicht auf das höhere Einkommen zu verzichten.

Ich kann verstehen, dass Sie als BetreuerInnen somit Kindern ausgesetzt sind, die aufgrund der Berufe Ihrer Eltern weiterhin auch nicht in gänzlicher Isolation sich aufhalten sondern immer wieder auch in Kontakt kommen mit einer Person, die weiterhin Personenverkehr ausgesetzt ist. Diese Situation wäre aber auch gegeben, in der Konstellation, wenn beide Elternteilen aus systemrelevanten Berufen kommen.

Ich empfehle Ihnen Ihre Bedenken bei dem zuständigen Ministerium für Kindern, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zu richten.

Mit vielen Grüßen

i. A. Wiebe Külper
Lagezentrum COVID-19, Robert Koch-Institut

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