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KTP =   Kindertagespflege

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KK =     Krankenkasse

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BAG = Die Bundes­arbeits­gemein­schaft

 

MKFFI = Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration


Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Flyer.

→ Info-Flyer_BVK-NRW

 

Antwortschreiben von Lukas J. Krakow

Veröffentlicht am 24.03.2020

Heute erhielten wir ein Schreiben von Lukas J. Krakow (Mitarbeiter des MKFFI) …

Sehr geehrte Frau Lieske,

die außergewöhnliche Lage, die wir derzeit erleben, fordert uns alle. In besonderem Maße gefordert sind insbesondere diejenigen, die dafür Sorge tragen, dass die kritische Infrastruktur aufrechterhalten werden kann. Zu diesen Personen zählen auch Sie, denn Sie stellen mit Ihrer wertvollen Arbeit sicher, dass Kinder von Personen, die in anderen systemrelevanten Bereichen unabkömmlich sind, gut und liebevoll betreut werden.

Durch Ihr außerordentliches Engagement ist es bislang gelungen, die Einschränkungen bei der Kindertagesbetreuung erfolgreich und mit der gebotenen Rücksichtnahme auf Kinder und Eltern umzusetzen. Hierfür möchte sich Minister Dr. Stamp bei Ihnen sehr herzlich bedanken. Seien Sie gewiss, dass wir uns der großen Herausforderungen, denen Sie in der momentanen Situation in Ihrer täglichen Arbeit begegnen, bewusst sind.

Wir wollen dafür Sorge tragen, dass wir Sie in Ihrer Arbeit, die derzeit unter schwierigsten Rahmenbedingungen stattfindet, auch weiterhin gut unterstützen.

Wir haben deshalb in der vergangenen Woche gemeinsam mit den Kommunen entschieden, dass die Finanzierung der Kindertagesbetreuungsangebote durch Land und Kommunen unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme weiter vollständig sichergestellt ist. Uns ist wichtig, dass Sie sich keine Sorge um Ihren Arbeitsplatz und Ihre Vergütung machen müssen, denn Sie leisten in diesen schwierigen Zeiten einen unverzichtbaren Beitrag.

Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung am vergangenen Freitag entschieden, dass ab dem 23.03.2020 jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat.

Diese Entscheidung haben wir uns nicht leichtgemacht. Es galt abzuwägen, dass zunehmend Hilferufe, insbesondere aus dem Gesundheits- und Pflege-, aber auch aus anderen Bereichen, an uns herangetragen wurden. Vor Ort wird dringend Personal benötigt, um die notwendigen Dienste aufrechterhalten zu können. Gleichzeitig gilt natürlich weiterhin, alles zu tun, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Wir haben deshalb auch mit einem gesonderten Elternbrief noch einmal an alle Eltern appelliert, aus Infektionsschutzgründen die Inanspruchnahme dieser Neuregelung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

An die Arbeitgeber hat der Minister zudem appelliert, sehr genau und kritisch zu prüfen, ob Eltern derzeit für die Arbeit vor Ort wirklich unabkömmlich sind oder ob andere Lösungen ermöglicht werden können.

Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung und bitten Sie weiterhin um Ihre Unterstützung und Mitarbeit.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Lukas J. Krakow

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