Covid 19-Blog

„Liebe Mitglieder*innen, Kolleginnen und Kollegen,
in diesen Corona-Zeiten ist kein Tag wie der andere. Täglich gibt es neue Informationen, das was gestern galt, ist schon am nächsten Tag überholt.
Viele KollegInnen sind derzeit sehr verunsichert und haben zahlreiche Fragen. Da kommen wir ins Spiel.
Inmitten dieser herausfordernden und unsicheren Zeit möchten wir unsere Mitglieder bestmöglich unterstützen und uns ihrer Sorgen und Nöte annehmen.
Der BVK-NRW e.V. hat sich gegründet, um KTP zu vernetzen und deren Interessen auf kommunaler- und Landesebene zu vertreten. Wir unterstützen und fördern externe Aktivitäten und Projekte, die sich mit unseren Anliegen und Zielen decken. In dieser Krisenzeit erweist sich der Wert eines bestehenden Berufsverbandes. Indem wir praktisches sozialpolitisches Wissen stets vertiefen, erweitern wir ständig die Fähigkeiten sowohl zur Konfliktlösung auf kommunaler als auch auf bundesweiter Ebene. Da wir nur gemeinsam ans Ziel kommen können, sind Beteiligungsprozesse auf lokalpolitischer Ebene von großer Bedeutung. Hier liegt unser Aufgabengebiet:
... gemeinsam stark in NRW!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Service-Center der Landesregierung, das Sie montags bis freitags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr und nun auch samstags und sonntags zwischen 10:00 und 18:00 Uhr telefonisch unter 0211 9119-1001 oder per E-Mail unter corona@nrw.de oder corona@mkffi.nrw.de erreichen.
→ Corona – Aktuelle Informationen MKFFI
→ Verhaltensweise zu Zeiten der Corona-Pandemie
Verordnung zum Schutz
Ministerschreiben
Bescheinigung für das Kinderkrankengeld
Die Musterbescheinigung können Sie hier herunterladen:
Neue Informationen des MKFFI
Nach den neuen Regelungen wird der eingeschränke Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung bis zum 31.01.2021 verlängert.
Die aktuellen Regelungen können Sie hier herunterladen:
→ Anschreiben Testungen
→ Beschäftigtenbrief Minister eingeschränkter Pandemiebetrieb
→ Offizielle_Information eingeschränkter Pandemiebetrieb
→ Elternbrief Minister eingeschränkter Pandmiebetrieb
Informationen des MKFFI
Aufgrund der aktuellen Lage muss das gesellschaftliche Leben eingeschränkt werden. Auch die Kindertagesbetreuung sind davon betroffen. Alle Informationen können Sie hier herunterladen:
→ Ministerschreiben an Beschäftigte zur Kindertagesbetreuung bis 10.01.2021
→ Ministerschreiben an die Eltern zur Kindertagesbetreuung bis 10.01.2021
→ Offizielles Informationen zum Lockdown 14.12.2021 – 10.01.2021
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen vom 30.10.2020
Laut dem § 1 Absatz 7 der neuen Verordnung muss keine Maske während der Kinderbetreuung getragen werden, da die besonderen Regeln für KiTa und KTP von der Verordnung unberührt bleiben. Das heißt auch, dass Kinder mit Schnupfen 24 Stunden beobachtet werden müssen und daher nicht betreut werden. Sollten in dieser Zeit keine weiteren Symptome hinzukommen, dürfen die Kinder wieder in die Betreuung gebracht werden.
→ Verordnung zum Schutz.pdf (Stand: 30.10.2020)
→ FAQs zu Ersatz des Verdienstausfalls für Arbeitnehmer und Selbstständige (02.11.2020)
Freiwillige Testungen auf das Coronavirus
Zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien erhalten die Beschäftigten in den KiTas sowie alle KTPP die Möglichkeit, sich bis zu dreimal kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen.
→ Anschreiben des MKFFI
→ Pressemitteilung vom 08.10.2020
→ Formular Bestätigung zur Vorlage für einen Corona-Test
→ www.kvwl.de/coronavirus
→ https://coronavirus.nrw/patienteninformationen
Kindertagespflege in Anstellungsverhältnissen
Gültig ab dem 01. August 2020
Regelungen für das öffentliche Leben in NRW
Verordnungen zum Schutz vor Neuinfizierungen in Regionen mit besonderem Infektionsgeschehen
→ Coronaregionalverordnung (CoronaRegioVO) – gültig ab 25. Juni 2020
→ Verordnung zur Änderung der Coronaregionalverordnung vom – 24. Juni 2020
Offizielle Information des MKFFI für Eltern und KTPP
Coronareiseverordnungen und Risikogebiete
- Bestimmte Länder, in denen Kindertagespflegepersonen und in der Kindertagespflege betreute Kinder Urlaub machen, können von einer anschließenden Quarantänepflicht betroffen sein.
- Zusätzlich zu der Offiziellen Information des MKFFI ist die aktuell gültige Coronaeinreiseverordnung angehängt sowie die gegenwärtige Aufstellung des RKI, in denen die internationalen Risikogebiete ausgewiesen sind.
- Die jeweils aktuellen Regelungen finden Sie hier:
→ Coronaverordnung – gültig ab 22.06.2020
→ Offizielle Information – Coronaeinreiseverordnung
→ Risikogebiete
Weitere Dokumente
→ Offizielle Information Land NRW – Neuregelung Wiederaufnahme nach Krankheit
→ Muster Erklärung Symptomfreiheit
→ Ministerschreiben zu 3 Wochen eingeschränken Regelbetrieb
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