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Wichtige Telefonnummern:
Corona-Virus-Bürgertelefon NRW
0211 9119-1001

Ärztlicher Bereitschaftdienst
116 117

 


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Wir bieten 1 x im Quartal eine kostenlose Telefon-beratung bei unserer Rechtsanwältin Frau Taprogge-Essaida an.
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Dann sprechen Sie uns an.
Sie erreichen uns unter:

Barbara LieskeBarbara Lieske

Barbara Lieske
Telefon: 02171/7927037
E-Mail: b.lieske@bvk-nrw.de

Bürozeiten:
Montag, 16.30 – 19.00 Uhr

Sollten Sie uns in dieser Zeit nicht erreichen können, dann sprechen Sie einfach auf unsere Voicebox: 03212.88.24.555

Es handelt sich hierbei um eine webbasierte Telefonnummer nicht um eine Sonderrufnummer. Es enstehen nur die Kosten, die Sie bei ihrem Anbieter vereinbart haben.

 

Die Vorstandsmitglieder gehen einer hauptberuf-lichen Tätigkeit nach und setzen sich ehrenamtlich für den BVK-NRW e.V. ein. 

Wir bemühen uns, zeitnah auf Ihre Kontaktaufnahme zu reagieren.

Covid 19-Blog

Hier finden Sie die Informationen des MKFFI sowie unsere Beiträge und Aktivitäten

Download Covid 19

Alle Dateien und Infos zum Thema Covid 19 auf einen Blick

 

Pinnwand

Hier können unsere Mitglieder*innen ab sofort wichtige Info einstellen lassen. 

 

Wissenswertes

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Unsere Aktivitäten

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Links und Tipps

→ Archiv

Legende:

KG =     Kommunalgruppe

KTPP = Kindertagespflege-person/en

KTP =   Kindertagespflege

RS =     Rechtschutz
SB =     Selbstbeteiligung
KK =     Krankenkasse

GKV =  gesetzl. Kranken- versicherung

BAG = Die Bundes­arbeits­gemein­schaft

 

MKFFI = Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration


Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Flyer.

→ Info-Flyer_BVK-NRW

 

 Covid 19-Blog

„Liebe Mitglieder*innen, Kolleginnen und Kollegen,

in diesen Corona-Zeiten ist kein Tag wie der andere. Täglich gibt es neue Informationen, das was gestern galt, ist schon am nächsten Tag überholt.
Viele KollegInnen sind derzeit sehr verunsichert und haben zahlreiche Fragen. Da kommen wir ins Spiel.

Inmitten dieser herausfordernden und unsicheren Zeit möchten wir unsere Mitglieder bestmöglich unterstützen und uns ihrer Sorgen und Nöte annehmen.

Der BVK-NRW e.V. hat sich gegründet, um KTP zu vernetzen und deren Interessen auf kommunaler- und Landesebene zu vertreten. Wir unterstützen und fördern externe Aktivitäten und Projekte, die sich mit unseren Anliegen und Zielen decken. In dieser Krisenzeit erweist sich der Wert eines bestehenden Berufsverbandes. Indem wir praktisches sozialpolitisches Wissen stets vertiefen, erweitern wir ständig die Fähigkeiten sowohl zur Konfliktlösung auf kommunaler als auch auf bundesweiter Ebene. Da wir nur gemeinsam ans Ziel kommen können, sind Beteiligungsprozesse auf lokalpolitischer Ebene von großer Bedeutung. Hier liegt unser Aufgabengebiet:

... gemeinsam stark in NRW!

 


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Service-Center der Landesregierung, das Sie montags bis freitags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr und nun auch samstags und sonntags zwischen 10:00 und 18:00 Uhr telefonisch unter 0211 9119-1001 oder per E-Mail unter corona@nrw.de oder corona@mkffi.nrw.de erreichen.

→ Corona – Aktuelle Informationen MKFFI
→ Verhaltensweise zu Zeiten der Corona-Pandemie

 

→ Download-Dateien des MKFFI

Neue Notruf-App „nora“ wurde vorgestellt.

Veröffentlicht am 01.10.2021

„Ob Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste: Von nun an sind alle auch per App in Notsituationen erreichbar - „nora“ macht es möglich. Die bundesweite Notruf-App ist unter Federführung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums entstanden und steht ab sofort in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit.“

 

Die (sogenannte barrierefreie) App „nora“ ist in erster Linie für Menschen mit Sprach- bzw. Hörbehinderung entwickelt worden, sie kann im Notfall jedoch von allen Menschen genutzt werden. Im Notfall können also auch Kindertagespflegepersonen darauf zurückgreifen.

 

„Die App ist so aufgebaut, dass in Notsituationen ganz ohne zu sprechen und auch mit geringen Sprachkenntnissen ein Notruf abgesetzt werden kann. In diesem Notruf per App sind dann die wichtigsten Informationen enthalten wie unter anderem persönliche Daten, der Notfall-Ort und die Art des Notfalls. Die persönlichen Daten bleiben auf dem Smartphone gespeichert und werden nur bei einem Notruf an die Einsatzleitstellen übermittelt. Es können Angaben wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und Behinderungen auf freiwilliger Basis hinterlegt werden.
 
Informationen zur konkreten Notsituation werden über maximal fünf aufeinanderfolgende Fragen abgefragt. Dabei helfen Symbole, Texte in leichter Sprache und eine intuitive Nutzerführung. In bedrohlichen Situationen, in denen der Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll, ist auch ein „stiller Notruf“ möglich.“

 

Die gesamte Pressemitteilung finden Sie HIER

Der Corona-KiTa-Rat ruft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Kindertagespflegepersonen zur Impfung auf!

Schreiben vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.

Beschlüsse zum Quarantänemanagement

Veröffentlicht am 07.09.2021

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Gesundheitsminister-konferenz (GMK) vom 6. September zum Quarantänemanagement in Schulen und Angeboten der Kinderbetreuung um.
→ Presseinformation vom 07.09.2021

Neue Informationen des MKFFI

Veröffentlicht am 24.08.2021



Informationen des MKFFI über die nun geltende Coronabetreuungsverordnung
→ Offizielle Information zur CoronaBetrVO ab 23.08.2021
→ Coronabetreuungsverordnung ab 23. August 2021

Neue Informationen des MKFFI

Veröffentlicht am 14.07.2021

Informationen des MKFFI über die nun geltende Coronabetreuungsverordnung
→ Coronabetreuungsverordnung ab 14. Juli 2021

Neue Informationen des MKFFI

Veröffentlicht am 03.07.2021

Informationen des MKFFI über die nun geltende Coronabetreuungsverordnung
→ Coronabetreuungsverordnung ab 03. Juli 2021

Informationen vom Landesverband

Veröffentlicht am 02.07.2021

In den letzten Tagen erreichte uns folgende Email Information vom Landesverband Kindertagespflege NRW e.V.:

"die Bundesregierung hat am 12. Mai 2021 beschlossen, die ursprünglich zum 20. Oktober 2020 in Kraft getretene Förderrichtlinie "Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" vom 13. Oktober 2020 (erstmals novelliert zum 2. April 2021) um den Neueinbau von RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren zu erweitern. Für diese Personengruppe steht aktuell und voraussichtlich auch in absehbarer Zeit kein Impfstoff zur Verfügung. Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren umfassen Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung. Nicht gefördert werden mobile Geräte, bzw. kompakte Raumluftreiniger sowie passive Lüftungsmaßnahmen (z.B. Einbau von Lüftungsschächten).

 

Die Antragsstellung kann bis zum 30. November 2021 (unter Beanspruchung der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020) bzw. bis zum 31.12.2021 erfolgen.

 

Die novellierte Richtlinie „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen" ist am 10. Juni 2021 veröffentlicht worden: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1

Anträge nach der neuen Richtlinie können seit 11. Juni 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des BAFA."



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Neue Informationen

Veröffentlicht am 26.04.2021

Geänderte Coronabetreuungsverordnung und
neue Allgemeinverordnung des MAGS gemäß §28b
Ifsg

→ Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen

→ Feststellung der Voraussetzungen gemäß § 28b des Infektionsschutzgesetzes

Neue Informationen des MKFFI

Veröffentlicht am 22.04.2021

Informationen des MKFFI für die Umsetzung der neuen Regelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen vom 22.04.2021

→ Offizielle Information Bundesnotbremse

→ Ministerschreiben Beschäftigte Bundesnotbremse

→ Ministerschreiben Eltern Bundesnotbremse

→ Anlage Eigenerklärung Betreuungsbedarf

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