In den letzten Tagen erreichte uns folgende Email Information vom Landesverband Kindertagespflege NRW e.V.:
"die Bundesregierung hat am 12. Mai 2021 beschlossen, die ursprünglich zum 20. Oktober 2020 in Kraft getretene Förderrichtlinie "Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" vom 13. Oktober 2020 (erstmals novelliert zum 2. April 2021) um den Neueinbau von RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren zu erweitern. Für diese Personengruppe steht aktuell und voraussichtlich auch in absehbarer Zeit kein Impfstoff zur Verfügung. Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren umfassen Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung. Nicht gefördert werden mobile Geräte, bzw. kompakte Raumluftreiniger sowie passive Lüftungsmaßnahmen (z.B. Einbau von Lüftungsschächten).
Die Antragsstellung kann bis zum 30. November 2021 (unter Beanspruchung der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020) bzw. bis zum 31.12.2021 erfolgen.
Die novellierte Richtlinie „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen" ist am 10. Juni 2021 veröffentlicht worden: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1
Anträge nach der neuen Richtlinie können seit 11. Juni 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des BAFA."