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Wichtige Telefonnummern:
Corona-Virus-Bürgertelefon NRW
0211 9119-1001

Ärztlicher Bereitschaftdienst
116 117

 


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Barbara LieskeBarbara Lieske

Barbara Lieske
Telefon: 02171/7927037
E-Mail: b.lieske@bvk-nrw.de

Bürozeiten:
Montag, 16.30 – 19.00 Uhr

Sollten Sie uns in dieser Zeit nicht erreichen können, dann sprechen Sie einfach auf unsere Voicebox: 03212.88.24.555

Es handelt sich hierbei um eine webbasierte Telefonnummer nicht um eine Sonderrufnummer. Es enstehen nur die Kosten, die Sie bei ihrem Anbieter vereinbart haben.

 

Die Vorstandsmitglieder gehen einer hauptberuf-lichen Tätigkeit nach und setzen sich ehrenamtlich für den BVK-NRW e.V. ein. 

Wir bemühen uns, zeitnah auf Ihre Kontaktaufnahme zu reagieren.

Covid 19-Blog

Hier finden Sie die Informationen des MKFFI sowie unsere Beiträge und Aktivitäten

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Alle Dateien und Infos zum Thema Covid 19 auf einen Blick

 

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Links und Tipps

→ Archiv

Legende:

KG =     Kommunalgruppe

KTPP = Kindertagespflege-person/en

KTP =   Kindertagespflege

RS =     Rechtschutz
SB =     Selbstbeteiligung
KK =     Krankenkasse

GKV =  gesetzl. Kranken- versicherung

BAG = Die Bundes­arbeits­gemein­schaft

 

MKFFI = Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration


Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Flyer.

→ Info-Flyer_BVK-NRW

 

Informationen vom Landesverband

Veröffentlicht am 02.07.2021

In den letzten Tagen erreichte uns folgende Email Information vom Landesverband Kindertagespflege NRW e.V.:

"die Bundesregierung hat am 12. Mai 2021 beschlossen, die ursprünglich zum 20. Oktober 2020 in Kraft getretene Förderrichtlinie "Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" vom 13. Oktober 2020 (erstmals novelliert zum 2. April 2021) um den Neueinbau von RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren zu erweitern. Für diese Personengruppe steht aktuell und voraussichtlich auch in absehbarer Zeit kein Impfstoff zur Verfügung. Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren umfassen Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung. Nicht gefördert werden mobile Geräte, bzw. kompakte Raumluftreiniger sowie passive Lüftungsmaßnahmen (z.B. Einbau von Lüftungsschächten).

 

Die Antragsstellung kann bis zum 30. November 2021 (unter Beanspruchung der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020) bzw. bis zum 31.12.2021 erfolgen.

 

Die novellierte Richtlinie „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen" ist am 10. Juni 2021 veröffentlicht worden: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1

Anträge nach der neuen Richtlinie können seit 11. Juni 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des BAFA."



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