die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) und die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sind zum 29.10.2021 aktualisiert worden. Die Änderungen in der CoronaBetrVO betreffen auch die Kindertagespflege in NRW.
Bitte beachten Sie die Änderungen zur Maskenpflicht in § 4 der CoronaBetrVO.
Die aktuell gültigen Fassungen mit den gelb markierten Änderungen sind angehängt.
Beide Verordnungen gelten erst einmal bis 24.11.2021.
→ Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) vom 29.10.2021
→ Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 29.10.2021