Einstufung in der gesetzlichen Krankenversicherung für KTPP vereinbart.
Am 06. Juni 2017 haben wir uns mit Vertretern der Ergoversicherung und der BIG direkt getroffen, um gemeinsam Lösungen zur Eintstufung als hauptberuflich selbstständige KTPP in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten.
Das Ergebnis
Wir haben mit der BIG direkt die Vereinbahrung getroffen, dass deutschlandweit jede KTPP, die hauptberuflich in der Kindertagespflege arbeitet, problemlos als hauptberuflich selbstständig eingestuft wird.
Über unseren Versicherungsberater Thomas Schilder kann ein Krankentagegeld vor dem 43. Tag abgesichert werden.Weitere Angebote finden Sie in unserem → Versicherungspaket
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Barbara Lieske.