Der BVK-NRW e.V. folgte am 20.05.2017 der Einladung des Arbeitskreis Petition SGB VIII und nahm an deren Fachtag zur Reform des SGB VIII in Leipzig teil.
Nach einem Grußwort von Ariane Schneider-Müllenstädt und der Vorstellung von Tectum e.V. durch Angelika Mondini wurde das Programm von verschiedene Referenten gestaltet:
Ministerialrat a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Wiesner aus Berlin, der Vater des SGB VIII, hielt einen interessanten Vortrag über dessen Entwicklung. Er erkennt erheblichen Reformbedarf, denn der damals gesteckte Rahmen weißt zu viel Spielraum auf.
Rechtsanwalt Lars Ihlenfeld von den „Kitarechtlern“ aus Berlin gab uns einen Einblick, wie erste Änderungen möglich wären.
Rechtsanwältin Frau Taprogge-Essaida aus Euskirchen hat an Beispielen klar gemacht, welche Schwächen die § 23 und §24 bergen und welche Klagen daraus resultieren.
Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. Heiko Krause hat das „Modell der leistungsgerechten Vergütung in der Kindertagespflege“ vorgestellt und zur Diskussion gestellt.
Gegen Ende der Veranstaltung haben wir vom BVK-NRW unsere Kooperationsbereitschaft signalisiert.
Der Fachtag war gut organisiert und auch die Verpflegung war lecker und reichhaltig.
Unser Fazit
Wir sind uns alle einig, dass das SGB VIII sowohl einer dringenden Reform als auch der Konkretisierung des Kompetenzprofils Kindertagespflege bedarf. Es muss reflektiert als auch ausgearbeitet/-gestaltet werden.
Darüber hinaus spielt das Selbstverständnis aller KollegInnen eine bedeutende Rolle. Es ist geprägt von einem Zusammenspiel verschiedener Faktoren, aber es muss nicht mehr diskutiert werden, ob (k)eine pädagogische Ausbildung reicht oder nicht. Eine kontroverse Diskussion ist der Vision Berufsbild Kindertagespflege nicht gerade zuträglich.
Es ist wichtig, dass wir in ganz Deutschland ein gemeinsames Ziel haben. Wenn keine Einigkeit herrscht, welcher Weg eingeschlagen wird, ist das nicht förderlich. Kampfansagen und wilder Aktionismus sind aus unserer Sicht kontraproduktiv.
Man muss sicherlich auch sehr klug vorgehen, damit keine Verschlimmbesserung eintritt. (= beschreibt in euphemistischer Weise eine Verschlimmerung, die eine Verbesserung werden sollte)
Weiterhin gilt es Ressourcen und Beteiligungsprozesse zu aktivieren, Potentiale zu bündeln und Netzwerke zu etablieren - getreu dem BVK-NRW Motto „Gemeinsam aktiv sein“
Uns hat sehr beeindruckt, dass Rechtsanwältin Frau Taprogge-Essaida nochmal ausdrücklich betonte, wie wichtig sowohl das Selbstverständnis jedes Einzelnen als auch die Kenntnis des SGB VIII seien. Wer sich mit den Rechten, Pflichten und den Paragraphen auskennt, kann sich einbringen und Verbesserungen und Veränderungen vorantreiben.