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Corona-Virus-Bürgertelefon NRW
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Ärztlicher Bereitschaftdienst
116 117

 


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Barbara LieskeBarbara Lieske

Barbara Lieske
Telefon: 02171/7927037
E-Mail: b.lieske@bvk-nrw.de

Bürozeiten:
Montag, 16.30 – 19.00 Uhr

Sollten Sie uns in dieser Zeit nicht erreichen können, dann sprechen Sie einfach auf unsere Voicebox: 03212.88.24.555

Es handelt sich hierbei um eine webbasierte Telefonnummer nicht um eine Sonderrufnummer. Es enstehen nur die Kosten, die Sie bei ihrem Anbieter vereinbart haben.

 

Die Vorstandsmitglieder gehen einer hauptberuf-lichen Tätigkeit nach und setzen sich ehrenamtlich für den BVK-NRW e.V. ein. 

Wir bemühen uns, zeitnah auf Ihre Kontaktaufnahme zu reagieren.

Covid 19-Blog

Hier finden Sie die Informationen des MKFFI sowie unsere Beiträge und Aktivitäten

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Alle Dateien und Infos zum Thema Covid 19 auf einen Blick

 

Pinnwand

Hier können unsere Mitglieder*innen ab sofort wichtige Info einstellen lassen. 

 

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Links und Tipps

→ Archiv

Legende:

KG =     Kommunalgruppe

KTPP = Kindertagespflege-person/en

KTP =   Kindertagespflege

RS =     Rechtschutz
SB =     Selbstbeteiligung
KK =     Krankenkasse

GKV =  gesetzl. Kranken- versicherung

BAG = Die Bundes­arbeits­gemein­schaft

 

MKFFI = Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration


Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Flyer.

→ Info-Flyer_BVK-NRW

 

Wichtiger Hinweis zum Nachweis der Erste-Hilfe-Auffrischung für KTPP

Veröffentlicht am 22.04.2020

Angelika Schumann (Mitglied des Vorstandes) hat sich mit Herrn Hardt von der Unfallkasse NRW in Verbindung gesetzt, um die derzeitige Situation in Bezug auf den notwendigen Nachweis für die Erste-Hilfe-Auffrischung für KTTP zu klären.

Da zur Zeit keine Veranstaltungen stattfinden dürfen, fallen auch alle Kurse zur Auffrischung der Erste-Hilfe-Maßnahmen aus. Damit KTPP, die aktuell eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Maßnahmen benötigen, im Ernstfall versichert sind, müssen sie nachweisen, dass sie sich bereits bei einer Fortbildungsmaßnahme angemeldet haben, diese jedoch abgesagt wurde.

Dieser Nachweis ist auch notwendig, um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, nachdem das Verbot für Veranstaltungen aufgehoben wurde, da es wahrscheinlich weitere Monate dauern wird, bis man einen neuenTermin für die Erste-Hilfe-Auffrischung erhält.

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