Laut dem § 1 Absatz 7 der neuen Verordnung muss keine Maske während der Kinderbetreuung getragen werden, da die besonderen Regeln für KiTa und KTP von der Verordnung unberührt bleiben. Das heißt auch, dass Kinder mit Schnupfen 24 Stunden beobachtet werden müssen und daher nicht betreut werden. Sollten in dieser Zeit keine weiteren Symptome hinzukommen, dürfen die Kinder wieder in die Betreuung gebracht werden.
→ Verordnung zum Schutz.pdf (Stand: 30.10.2020)
→ FAQs zu Ersatz des Verdienstausfalls für Arbeitnehmer und Selbstständige (02.11.2020)