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Barbara Lieske
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Es handelt sich hierbei um eine webbasierte Telefonnummer nicht um eine Sonderrufnummer. Es enstehen nur die Kosten, die Sie bei ihrem Anbieter vereinbart haben.

 

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KG =     Kommunalgruppe

KTPP = Kindertagespflege-person/en

KTP =   Kindertagespflege

RS =     Rechtschutz
SB =     Selbstbeteiligung
KK =     Krankenkasse

GKV =  gesetzl. Kranken- versicherung

BAG = Die Bundes­arbeits­gemein­schaft

 

MKFFI = Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration


Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Flyer.

→ Info-Flyer_BVK-NRW

 

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2017

Veröffentlicht am 15.03.2017

Da bisher keine Partei eine wirklich konsequente, familiengerechte Politik in Aussicht ge­stellt hat, weisen wir im Hinblick auf Landtagswahlen im Mai 2017 auf drängende Probleme im Bereich Kindertagespflege in NRW hin und fordern nachhaltige Familienpolitik statt Unverbindlichkeit.

Der BVK fordert mit diesen Wahlprüfsteinen die Parteien auf, sich noch vor den Wahlen klar und unmissverständlich zu diesen Fragen zu positionieren:

719.600 unter 3-Jährige wurden am Stichtag 1. März 2016 in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlicher Kindertagespflege betreut. Die Betreuungsquote liegt damit bei 32,7 Prozent. Zehn Jahre zuvor, im März 2006, lag sie noch bei 13,6 Prozent. Rund 44 Prozent der Eltern von Kindern unter drei Jahren möchten einen Betreuungsplatz für ihre Kinder, das liegt über dem heutigen Angebot. Außerdem werden wieder mehr Kinder geboren.
(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom
28.09.2016)

 

Unter „den ganzen Eintrag lesen“ können Sie unsere Fragen, die wir den Parteien gestellt haben, nachlesen sowie deren Antworten als PDF herunterladen.

 

Was wollen Sie tun, damit die Betreuung in der Kindertagespflege auch noch 2022 eine gleichberechtigte Wahlmöglichkeit für Eltern in NRW sein wird?

Die Absprachen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen zur Beitragseinstufung der
Kindertagespflegpersonen wurden letztmalig verlängert und laufen 2018 aus. Tagespflege­personen, die deutlich unter der Bemessungsgrenze von z. Zt. 2.178,00 Euro liegen, sind dann in ihrer Existenz bedroht. Nicht nur den Tagespflegepersonen entstehen dadurch Kosten, die ihren Gewinn so schmälern, dass sie von der Tagespflege nicht mehr leben können. Nein! Auch den Kommunen entstehen immense Mehrkosten, da sie gesetzlich verpflichtet sind (SGB VIII §23 (2)) die Sozialversicherungsbeiträge hälftig zu erstatten.

Wie wollen Sie gewährleisten, dass Kindertagespflegepersonen und Kommunen auch weiterhin die Mittel haben, Kindertagespflege als stützenden Pfeiler im U3 Betreu­ungsangebot anbieten zu können?

Der BVK-NRW e.V. spricht sich für ein Zuzahlungsverbot aus, wenn gleichzeitig eine
leistungsgerechte Bezahlung gewährleistet ist.
Welche Lösungen streben Sie an, damit, wie z. B. in Baden Württemberg, auch in
Nordrhein Westfalen flächendeckend 5,50 Euro gezahlt werden können?

Solange die Subvention eines U3-Platzes in der KiTa um ein Vielfaches höher ist, als ein
vergleichbarer Platz in der Kindertagespflege, ist die gesetzlich verankerte Gleichrangigkeit
von KiTa und Kindertagespflege nicht gegeben. (siehe § 22(1) und Anlage §19

Wie gedenken Sie gegen diese Ungleichbehandlung vorzugehen?

Laut §19 des KiBiZ erhöhen sich die Kindpauschalen im KiTa-Jahr 2016/2017 bis 2018/2019 jährlich um 3%. In den meisten Kommunen Deutschlands erhalten die Kindertagespflege­personen seit Jahren keinerlei Steigerung des Förderbetrags.

Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt Ihre Partei dieser Ungerechtigkeit
entgegen zu steuern?

Laut §3a dürfen Eltern nicht nur frei wählen ob ihr Kind in Tagespflege oder Tageseinrich­tung betreut wird (insofern dort ein Platz zur Verfügung steht), sondern auch den Betreu­ungsumfang nach ihren Bedarfen.

„Die Träger der Tageseinrichtungen und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugend­ämter) sollen das Angebot an den Bedarfen der Familien ausrichten und den Wünschen für den Be­treuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertages­pflege entsprechen.“(§3a (3)).

Der Alltag zeigt allerdings, dass Eltern genötigt werden ihre Kinder vor dem 3. Lebensjahr aus der U3 Betreuung in der Tagespflege zu nehmen, da sie Angst und Sorge haben später keinen geeigneten Kindergartenplatz mehr zu bekommen.

Was wollen Sie unternehmen, um den Eltern und den Tagespflegepersonen eine ständig gesicherte Arbeitssituation und somit den Kindern eine kontinuierliche Be­treuung in der Kindertagespflege bis zum 3. Lebensjahr zu gewährleisten?

Die Antworten der angesprochenen Parteien stellen wir als PDF zum Download bereit:

→ CDU NRW
→ Die Grünen NRW
→ SPD NRW
→ Piraten
→ FDP-NRW

 

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