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Wichtige Telefonnummern:
Corona-Virus-Bürgertelefon NRW
0211 9119-1001

Ärztlicher Bereitschaftdienst
116 117

 


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Dann sprechen Sie uns an.
Sie erreichen uns unter:

Barbara LieskeBarbara Lieske

Barbara Lieske
Telefon: 02171/7927037
E-Mail: b.lieske@bvk-nrw.de

Bürozeiten:
Montag, 16.30 – 19.00 Uhr

Sollten Sie uns in dieser Zeit nicht erreichen können, dann sprechen Sie einfach auf unsere Voicebox: 03212.88.24.555

Es handelt sich hierbei um eine webbasierte Telefonnummer nicht um eine Sonderrufnummer. Es enstehen nur die Kosten, die Sie bei ihrem Anbieter vereinbart haben.

 

Die Vorstandsmitglieder gehen einer hauptberuf-lichen Tätigkeit nach und setzen sich ehrenamtlich für den BVK-NRW e.V. ein. 

Wir bemühen uns, zeitnah auf Ihre Kontaktaufnahme zu reagieren.

Covid 19-Blog

Hier finden Sie die Informationen des MKFFI sowie unsere Beiträge und Aktivitäten

Download Covid 19

Alle Dateien und Infos zum Thema Covid 19 auf einen Blick

 

Pinnwand

Hier können unsere Mitglieder*innen ab sofort wichtige Info einstellen lassen. 

 

Wissenswertes

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Links und Tipps

→ Archiv

Legende:

KG =     Kommunalgruppe

KTPP = Kindertagespflege-person/en

KTP =   Kindertagespflege

RS =     Rechtschutz
SB =     Selbstbeteiligung
KK =     Krankenkasse

GKV =  gesetzl. Kranken- versicherung

BAG = Die Bundes­arbeits­gemein­schaft

 

MKFFI = Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration


Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Flyer.

→ Info-Flyer_BVK-NRW

 

Freiwillige Corona-Testungen

Veröffentlicht am 10.08.2020

Alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie alle KTPP erhalten das Angebot, sich ab dem 03.08.2020 bis zu den Herbstferien auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) freiwillig auf Kosten des Landes testen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Brief.

Außerdem können Sie gleichzeitig das Formular zur Bestätigung Ihres Arbeitsgeber/Jugendamt bzw. der beauftragten Fachberatungsstelle zur Vorlage für einen freiwilligen Coronatest downloaden.

Mit dieser Vorlage bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder im Testzentrum wird bestätigt, dass Sie als Beschäftigte/r in einer Kindertageseinrichtung oder als KTPP tätig und berechtigt sind, sich zur Entnahme eines Abstriches vorzustellen.

→ Anschreiben des MKFFI des Landes NRW
→ Formular zur Bestätigung

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